Interkommunales Kompensations­management für den ökologischen Ausgleich von Baumaßnahmen

Jede Baumaßnahme hat eine Veränderung der ökologischen Situation zur Folge. Allerdings ist nach geltendem Recht in aller Regel eine Verschlechterung der Situation zu vermeiden. Sollte das nicht möglich sein, gilt es, die ökologischen Folgen zu mindern oder auszugleichen – also zu kompensieren.

Solche Kompensationsmöglichkeiten im Miteinander von Gemeinden und Städten der Region über kommunale Grenzen hinweg zu vermitteln und Ausgleichsmaßnahmen zu organisieren – genau darum kümmert sich unser gemeinnütziger und nicht gewinnorientiert arbeitender Verein.

Wer ist IKoMBe e.V. und was ist unser Vereinszweck?

IKoMBe e.V. ist die Abkürzung von „Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken e.V.“

1. Reihe v.l.n.r.: Matthias Thürauf – ehem. Oberbürgermeister Schwabach, Ricus Kerckhoff – Baureferent Schwabach, Frank Pitterlein – Erster Bürgermeister Schnaittach, Ben Schwarz – Erster Bürgermeister Georgensgmünd, Dr. Peter Pluschke – ehem. Berufsm. Stadtrat Nürnberg, Dr. Florian Janik – Oberbürgermeister Erlangen, David Schneider – Erster Bürgermeister Hagenbüchach, Robert Pfann – Erster Bürgermeister Schwanstetten, Dr. German Hacker – Erster Bürgermeister Herzogenaurach
2. Reihe v.l.n.r.: Rüdiger Probst – Erster Bürgermeister Wilhelmsdorf, Harald Kempe – ehem. Erster Bürgermeister Emskirchen, Josef Weber – Berufsm. Stadtrat Erlangen (Referatsleitung Planen und Bauen)
3. Reihe v.l.n.r.: Dr. Birgit Kreß – Erste Bürgermeisterin Markt Erlbach, Thomas Schneider – Erster Bürgermeister Röttenbach

Die Vereinsgründung von IKoMBe erfolgte im Januar 2020

Unser Vereinszweck wird in unserer Vereinssatzung festgehalten. Besonders deutlich kommt unsere zentrale Zielsetzung in § 2, Absatz (1) und Absatz (2) zum Ausdruck:

(1) Vereinszweck sind die Landschaftspflege sowie der Natur- und Umweltschutz im Hinblick auf Vermeidung oder Ausgleich von Eingriffen der Mitgliedskommunen, bei Baumaßnahmen oder der Bauleitplanung, durch Zusammenarbeit der Vereinsmitglieder und gegenseitige Unterstützung über bestehende Gemeindegrenzen hinweg.

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Vermittlung von natur- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen auf den Gebieten der Mitgliedsgemeinden, insbesondere im Rahmen der Eingriffsregelung. Dies umfasst u.a. die überörtliche Koordination von Maßnahmen und die zugehörige Abstimmung zwischen mehreren beteiligten Gemeinden innerhalb des Naturraums sowie die Abstimmung mit agrarstrukturellen Belangen.

Die gesamte Satzung zum Nachlesen.

Die gesamte Beitragssatzung zum Nachlesen.

Mitglieder und Vorstandschaft bei einem Treffen in Röttenbach.

v.l.n.r.: Adrian Lange – Geschäftsführer, Thomas Schneider – Erster Bürgermeister Röttenbach, Michael Schlag (Leiter der Bauabteilung Markt Erlbach), Ben Schwarz – Erster Bürgermeister Georgensgmünd, Dr. Birgit Kreß – Erste Bürgermeisterin Markt Erlbach, Jobst-Bernd Krebs – Referat für Umwelt und Gesundheit Nürnberg, Sabine Kern – Projektentwicklung Referat für Planen und Bauen Erlangen, Robert Pfann – Erster Bürgermeister Schwanstetten, Dr. German Hacker – Erster Bürgermeister Herzogenaurach, David Schneider – Erster Bürgermeister Hagenbüchach

Die Mitglieder von IKoMBe e.V.:
Kommunen im Mittelfränkischen Becken

Mitglieder von IKoMBe e.V. können nur kommunale Gebietskörperschaften werden. Das macht deshalb Sinn, weil es Ziel des Vereins ist, sich gegenseitig über kommunalen Grenzen hinweg bei der ökologischen Kompensation von Baumaßnahmen zu helfen. Denn im Unterschied zu anderen Marktakteuren ist IKoMBe e.V. eben nicht darauf ausgerichtet, Gewinne zu erwirtschaften.

Derzeit sind folgende Gebietskörperschaften bereits Mitglieder: 

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So funktioniert das Kompensations­management 

Falls der Ausgleich von Baumaßnahmen weder auf dem betroffenen Grundstück noch im jeweiligen kommunalen Geltungsbereich der Baumaßnahme möglich ist, kann nach geltendem Recht trotzdem eine ökologische Kompensation (im gleichen Naturraum) erfolgen. In aller Regel gibt es dafür zwei Optionen: Entweder über Ausgleichsflächen außerhalb der kommunalen Grenzen – oder über Ökopunkte eines Ökokontos. IKoMBe e.V. bietet aktuell Unterstützung bei der Kompensation über Ausgleichsflächen an – und bereitet zudem ein Ausgleichssystem mittels Ökokonto vor.

Ausgleichsflächen

In Bayern ist die Kompensation ökologischer Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen klar geregelt. Das Bayerische Landesamt für Umwelt schreibt hierzu:

„… sind auf anderen Flächen landschafts­­pflegerische und der Natur dienliche Maßnahmen durchzuführen, um die ökologische Qualität dieser Flächen deutlich zu steigern. Die somit ökologisch höherwertigen Flächen sollen die Beein­trächtigungen von Natur und Landschaft ‚ausgleichen‘ und sind dauerhaft zu sichern und zu erhalten“.
(Quelle: www.lfu.bayern.de)

IKoMBe e.V. unterstützt bei der Vermittlung geeigneter Flächen und Maßnahmen. Um die Dienstleistungen des Vereins in Anspruch nehmen zu können, müssen Kommunen bzw. kommunale Gebietskörperschaften Mitglied bei IKoMBe e.V. sein.

Säulenmodell mit dem Leistungsspektrum des IKoMBe e.V.

Das Säulenmodell enthält das Leistungsspektrum des IKoMBe e.V. Die 1. Säule beinhaltet die Vermittlung von Ausgleichsmöglichkeiten und Beratung für alle Mitglieder. Die 2. Säule umfasst die Koordination und Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten für alle Mitglieder. Und die 3. Säule bietet die Planungen und Dienstleistungen, die nach Beauftragung stattfinden.

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Ökokonto

Um Konsequenzen einer Baumaßnahme auszugleichen, können zur Kompensation auch Ökopunkte eines anerkannten Ökokontos eingesetzt werden. Das Bayerische Landesamt für Umwelt beschreibt diesen Vorgang folgendermaßen:

„… kann man auf die Flächen des Ökokontos zurück­greifen und den aktuellen Bedarf ‚abbuchen‘. Dabei wird zwischen Ökokonto­flächen nach Baurecht und Naturschutz­recht unterschieden.“ (Quelle: www.lfu.bayern.de)

IKoMBe e.V. hat vor, solch ein Ökokontosystem für die beteiligten Kommunen aufzubauen – sodass darauf künftig ebenfalls zurückgegriffen werden kann.

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Hier sind wir aktiv: Das Mittelfränkische Becken

Nach BayKompV ist eine Kompensation von baulichen Eingriffen ausschließlich in dem Naturraum zulässig, in dem auch die Baumaßnahme erfolgt. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wo das Kompensationsmanagement exakt erfolgt. IKoMBe e.V. ist – wie es der Name schon nahelegt – im Mittelfränkischen Becken (Naturraumeinheit 113) aktiv, das wiederum zur naturräumlichen Haupteinheit D 59 „Fränkisches Keuper-Lias-Land“ zählt.

Für Anbieter von Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen 

In den Mitgliedskommunen von IKoMBe e.V. wird relativ viel gebaut. Die bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, aber auch die Umsetzung großer Infrastrukturprojekte, wird stetig vorangetrieben. Insofern besteht auch immer Bedarf an Flächen, die für Kompensationsmaßnahmen geeignet sind. Falls Sie als Privatperson oder als Institution über solche Flächen verfügen und diese verpachten oder veräußern wollen, nehmen Sie doch einfach Kontakt auf. IKoMBe e.V. vermittelt gerne eine Verbindung zu der für den Erstkontakt zuständigen Kommune.

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Deshalb IKoMBe e.V.: Die Vorteile

Die Konstruktion von IKoMBe e.V. als kommunal getragener Verein bietet einzigartige Vorteile:

  1. Die Struktur als gemeinnütziger Verein reduziert die Gefahr von Konflikten
  2. Klare Regeln (u.a. über die öffentlich einsehbare Vereinssatzung) schaffen Vertrauen
  3. Transparente Abläufe geben Sicherheit
  4. Mitgliedskommunen positionieren sich als an diesem Konzept teilnehmende Anbieter und Nachfrager
  5. Dritte erkennen deutlich, mit wem sie es zu tun haben – wer die Ansprechpartner sind
  6. Reine Kostendeckung – also keine Gewinnerzielungsabsicht
  7. Das Vorgehen erschließt entscheidenden Mehrwert für den Naturraum

Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne Rede und Antwort!

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